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§72 SGB XI · Zugelassener Pflegedienst · München

Ambulante Pflege in München: Ablauf, Kosten und Abrechnung

Ambulante Pflege in München bedeutet: Die Pflegekraft kommt zu Ihnen, nicht Sie in eine Einrichtung. Bavaria Vitalpflegedienst ist als ambulanter Dienst in München nach §72 SGB XI zugelassen — wir haben einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und rechnen direkt mit ihnen ab. Die beiden Fragen, die im Erstgespräch fast immer zuerst kommen, sind: Wie läuft das ab, und was bleibt am Ende bei mir hängen? Diese Seite beantwortet beides — vom ersten Anruf über die Verordnung bis zur Abrechnung mit Kranken- und Pflegekasse.

Hinweis: Wir sind kein Rettungsdienst. Bei einem medizinischen Notfall rufen Sie die 112. Ambulante Pflege ist planbare Versorgung zu Hause — kein Krankenwagen.

Was ambulante Pflege umfasst

Die Versorgung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, Grundpflege bei den täglichen Verrichtungen und hauswirtschaftliche Unterstützung. Welcher Baustein in Ihrer Situation greift, hängt weniger vom Wunsch ab als von der Rechtsgrundlage — und die entscheidet auch, wer zahlt.

Welche einzelnen Leistungen wir übernehmen, von Insulininjektion bis Inkontinenzversorgung, steht mit Details zu jeder Leistung unter Pflegedienst München. Auf dieser Seite geht es um den Weg dorthin: Antrag, Genehmigung, Kosten.

✓ Drei Bausteine der Versorgung
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (SGB V)
  • Grundpflege über den Pflegegrad (SGB XI)
  • Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung (§45b SGB XI)
  • Abrechnung direkt mit Kranken- und Pflegekasse
✗ Nicht unser Aufgabenbereich
  • Notarzt & Rettungsdienst (→ 112)
  • Krankentransport & Krankenwagen
  • Akute Notfallversorgung

So läuft die Versorgung an

Zwischen dem ersten Anruf und der ersten Pflegekraft an der Wohnungstür liegen in der Regel vier Schritte.

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Anruf und Erstgespräch

Sie rufen an und schildern die Situation in wenigen Sätzen: Wer braucht Hilfe, was fällt schwer, gibt es schon einen Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung? Wir sagen Ihnen im selben Gespräch, ob wir die Versorgung übernehmen können. Wenn nicht, sagen wir das direkt — das ist fairer als eine Warteliste ohne Datum.

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Beratung zu Hause

Die Erstberatung findet bei Ihnen in der Wohnung statt und ist kostenfrei. Erst dort lässt sich sehen, was wirklich gebraucht wird: Wie ist das Bad geschnitten, wie viele Stufen liegen vor der Tür, wer aus der Familie kann welche Aufgabe übernehmen. Bringen Sie, wenn vorhanden, den Pflegegrad-Bescheid, die Medikamentenliste und die Kontaktdaten des Hausarztes mit.

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Anträge und Genehmigung

Für Behandlungspflege stellt der Hausarzt die Verordnung, wir reichen sie bei der Krankenkasse ein. Für Grundpflege läuft der Weg über die Pflegekasse. Die Kassen entscheiden meist innerhalb von zwei bis vier Wochen; bei Erstverordnungen nach einem Krankenhausaufenthalt geht es in der Regel schneller. Bis zur Entscheidung kann die Versorgung bereits laufen, wenn die Verordnung vorliegt.

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Tourenplanung und Pflegebeginn

Zum Schluss ordnen wir Ihre Einsätze in eine bestehende Tour ein — das legt fest, in welchem Zeitfenster morgens jemand kommt. Danach starten feste Pflegekräfte, oft innerhalb weniger Werktage.

Ambulante Krankenpflege in München: Verordnung nach SGB V

Ambulante Krankenpflege ist der Begriff, den die Krankenkassen für Behandlungspflege verwenden. Rechtsgrundlage ist §37 SGB V: Die Kasse zahlt häusliche Krankenpflege, wenn sie einen Krankenhausaufenthalt vermeidet oder die ärztliche Behandlung erst wirksam macht. Verordnet wird auf dem Formular Muster 12, ausgestellt vom Hausarzt oder der Klinik bei der Entlassung.

Auf dem Vordruck stehen die einzelne Maßnahme, die Häufigkeit und der Zeitraum — die Kasse genehmigt genau das und nicht mehr. Eine Erstverordnung läuft oft nur über 14 Tage; danach braucht es eine Folgeverordnung, um die sich in der Praxis meist wir kümmern, weil Termine beim Hausarzt knapp sind.

Lehnt die Kasse ab, ist das kein Endpunkt: Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, und häufig fehlt nur eine genauere Begründung des Arztes zur Notwendigkeit.

Was ambulante Pflege in München kostet

Bei den Kosten für einen Pflegedienst in München wird selten der ganze Betrag privat gezahlt. Zwei Kassen tragen den Großteil: die Krankenkasse für die medizinischen Maßnahmen, die Pflegekasse für Grundpflege und Betreuung. Wie viel von der Pflegekasse kommt, hängt am Pflegegrad.

Was die Pflegekasse je Pflegegrad zahlt

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Pflegesachleistungen / Monat Entlastungsbetrag
PG 1 131 €
PG 2 347 € 796 € 131 €
PG 3 599 € 1.497 € 131 €
PG 4 800 € 1.859 € 131 €
PG 5 990 € 2.299 € 131 €

Pflegesachleistungen sind das Budget für unsere Einsätze — Geld, das die Pflegekasse direkt an uns zahlt, nicht an Sie. Behandlungspflege nach SGB V läuft getrennt darüber hinaus und zehrt dieses Budget nicht auf.

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Zusätzlich stehen ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 131 € für Betreuung und Hauswirtschaft zur Verfügung, im Jahr also 1.572 €. Der Betrag wird nicht ausgezahlt: Wir rechnen ihn direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie reichen unsere Rechnung dort ein. Nicht verbrauchte Reste verfallen nicht sofort — sie laufen bis zum 30. Juni des Folgejahres weiter. Wofür er sich konkret einsetzen lässt, steht im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination

Wer das Sachleistungsbudget nicht ausschöpft, muss den Rest nicht verfallen lassen. Nach §38 SGB XI lassen sich beide Leistungen anteilig beziehen — Kombinationsleistung genannt.

Ein Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3: Das Sachleistungsbudget beträgt 1.497 €. Wir kommen dreimal pro Woche und rechnen 898 € ab, also 60 % des Budgets. Die restlichen 40 % erhalten Sie als Pflegegeld: 40 % von 599 € sind 240 €. Zusammen kommen so 1.138 € monatlich in die Versorgung — bei einer Entscheidung, die Sie jederzeit anpassen können. Ausführlicher steht das im Ratgeber zu Pflegegeld und Sachleistungen.

Eigenanteil und Selbstzahler

Was über dem Budget liegt, zahlen Sie privat — das ist der Eigenanteil. Wie hoch er ausfällt, hängt davon ab, wie viele Einsätze pro Woche nötig sind, und lässt sich pauschal nicht sagen. Was wir sagen können: Die Vergütung ist in Bayern nicht frei kalkuliert, sondern über Vergütungsvereinbarungen nach §89 SGB XI mit den Pflegekassen festgelegt und wird in Leistungskomplexen abgerechnet. Eine Preisliste veröffentlichen wir nicht, weil eine seriöse Zahl erst nach dem Blick auf den konkreten Bedarf entsteht. Im Erstgespräch rechnen wir Ihnen den voraussichtlichen monatlichen Eigenanteil vor, bevor irgendetwas unterschrieben wird. Ohne Pflegegrad ist eine Versorgung als Selbstzahler ebenfalls möglich.

Wer abrechnet und wie

Sie bekommen von uns in der Regel keine Rechnung über die Kassenleistungen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kranken- und Pflegekasse ab — Sie unterschreiben monatlich nur den Leistungsnachweis, der die erbrachten Einsätze bestätigt. Das gilt für die gesetzlichen Kassen, mit denen wir Verträge haben, darunter AOK Bayern, TK, Barmer, DAK und IKK classic sowie die BKK.

Nur zwei Dinge laufen über eine eigene Rechnung: der Eigenanteil oberhalb des Budgets und Leistungen von Selbstzahlern ohne Pflegegrad. Privatversicherte reichen unsere Rechnung bei ihrer Versicherung zur Erstattung ein.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, hilft der Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag beim ersten Schritt; nach einer Klinikentlassung lohnt sich der Ratgeber zur Pflege nach dem Krankenhaus.

Ob wir an Ihrer Adresse planmäßig unterwegs sind, sehen Sie unter Pflegedienst in der Nähe →

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege in München

Was kostet ambulante Pflege in München?

Den größten Teil tragen Kranken- und Pflegekasse. Privat zahlen Sie nur, was über dem Sachleistungsbudget Ihres Pflegegrades liegt. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch für Ihre Situation aus.

Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse?

Beide, für unterschiedliche Dinge. Die Krankenkasse zahlt Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (§37 SGB V), die Pflegekasse Grundpflege und Betreuung über den Pflegegrad. Beides gleichzeitig ist der Normalfall.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für Grundpflege in der Regel Pflegegrad 2, für hauswirtschaftliche Hilfe über den Entlastungsbetrag genügt Pflegegrad 1. Behandlungspflege läuft über die Verordnung und braucht keinen Pflegegrad.

Wer stellt die Verordnung Muster 12 aus?

Der Hausarzt oder die Klinik bei der Entlassung. Wir reichen sie bei der Krankenkasse ein und kümmern uns in der Praxis auch um die Folgeverordnungen.

Wie schnell kann die Versorgung starten?

Nach Erstgespräch und Genehmigung oft innerhalb weniger Werktage. Bei Krankenhausentlassung oder akut hohem Bedarf prüfen wir, ob es schneller geht.

Ist ein ambulanter Dienst dasselbe wie ein Krankenwagen?

Nein. Wir sind kein Rettungsdienst und kein Notarzt — bei Notfällen gilt die 112. Ambulante Pflege ist planbare, regelmäßige Versorgung zu Hause.

Wie erreiche ich Bavaria Vitalpflegedienst?

Am schnellsten telefonisch unter 089 200 71 003, per WhatsApp oder über das Kontaktformular: https://bavaria-vitalpflegedienst.de/kontakt/

Kostenlose Erstberatung

Sie wissen noch nicht, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist? Rufen Sie uns an unter 089 200 71 003. Die Erstberatung ist kostenfrei, und Sie erfahren darin konkret, mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen und wann die Versorgung starten kann.