Wer einen Pflegegrad hat, steht irgendwann vor der Frage: Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst? Häufig ist eine Kombination sinnvoll. Welche Lösung passt, hängt vom Alltag, vom Pflegebedarf und von der Belastung der Angehörigen ab.

Pflegegeld – was ist das?

Pflegegeld ist eine Geldleistung direkt an den Versicherten. Wer die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn leistet, erhält monatlich:

PflegegradPflegegeld / Monat
PG 1– (kein Pflegegeld)
PG 2332 €
PG 3573 €
PG 4765 €
PG 5947 €

Vorteil: Frei verfügbar – Sie entscheiden, wie das Geld eingesetzt wird (Angehörige entlohnen, kleine Extras, höhere Lebensqualität).

Nachteil: Sie haben keine professionelle Hilfe. Angehörige sind oft überlastet.

Pflegesachleistungen – was ist das?

Pflegesachleistungen bedeuten: professioneller Pflegedienst kommt zu Ihnen. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab. Sie zahlen nichts aus der Tasche – solange die Kosten das Budget nicht übersteigen.

PflegegradSachleistungen / Monat
PG 1
PG 2724 €
PG 31.363 €
PG 41.693 €
PG 52.095 €

Vorteil: Examinierte Pflegekräfte, qualifizierte Betreuung, Entlastung der Familie.

Nachteil: Fremde Personen im Haus; das Budget ist begrenzt – komplexer Pflegebedarf übersteigt oft das Limit.

Kombinationsleistung – das Beste aus beiden Welten

Der Trick: Sie können beide Leistungen anteilig beziehen. Wenn Sie z. B. 60 % der Sachleistungen nutzen, bekommen Sie 40 % des Pflegegeldes.

Rechenbeispiel (Pflegegrad 3)

  • Pflegesachleistungen voll: 1.363 € / Monat
  • Pflegegeld voll: 573 € / Monat

Nutzung: Pflegedienst kommt 3× pro Woche, verbraucht 60 % des Sachleistungsbudgets (818 €). Dann:

  • Pflegekasse zahlt Pflegedienst direkt: 818 €
  • Pflegegeld an Sie: 40 % × 573 € = 229 €
  • Gesamt: 1.047 € Pflege-Unterstützung pro Monat

Praxis-Empfehlung: Welcher Mix bei welcher Situation?

Situation A: Angehörige pflegen komplett (keine Hilfe)

Pflegegeld vollständig nutzen. Zusätzlich Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag prüfen.

Situation B: Angehörige + Pflegedienst 2–3× pro Woche

Kombinationsleistung: z. B. 60 % Sach + 40 % Geld. Dieser Mix ist der häufigste.

Situation C: Pflegedienst täglich (Grund- & Behandlungspflege)

Sachleistungen vollständig nutzen. Bei komplexem Bedarf sollten zusätzliche Ansprüche geprüft werden.

Situation D: Person lebt allein, keine Angehörigen

Sachleistungen + Entlastungsbetrag (125 €) + ggf. Tagespflege prüfen.

Steuerlich absetzbar

Wer einen Pflegedienst engagiert oder Angehörige entlohnt, kann Kosten steuerlich geltend machen:

  • Außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG – Pflegekosten über der zumutbaren Eigenbelastung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen §35a EStG – 20 % bis 4.000 € / Jahr für Hauswirtschaft
  • Pflegepauschbetrag §33b EStG – für pflegende Angehörige

Änderung der Wahl möglich?

Ja. Sie können Ihre Wahl jeden Monat neu treffen – formlos bei der Pflegekasse melden. Wenn sich die Situation ändert (Krankheit der pflegenden Person, neuer Pflegebedarf), ist Flexibilität wichtig.

Fazit: Beratung lohnt sich

Die passende Kombination hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir beraten Sie kostenlos und erklären, welche Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll sein können. Kostenlose Pflegeberatung in München anfordern →

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich einmal festlegen zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Nein. Sie können jeden Monat neu entscheiden, wie viel Sach- und wie viel Geldleistung Sie nutzen. Formlos bei der Pflegekasse melden.

Kann ich das Pflegegeld auch behalten, wenn ich einen Pflegedienst nutze?

Ja – anteilig. Wenn Sie 50 % der Sachleistungen nutzen, bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt (Kombinationsleistung).

Was passiert, wenn der Pflegebedarf über dem Sachleistungsbudget liegt?

Die Differenz zahlen Sie privat. Zuschüsse wie Entlastungsbetrag (125 €), Wohngruppenzuschlag (214 €) oder §45b-Leistungen helfen, die Finanzierung zu strecken.

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