Welche Pflege braucht es?
Bevor eine Versorgung beginnt, lohnt sich ein Blick darauf, wer sie eigentlich bezahlt — denn davon hängt ab, welcher Weg zur Pflege führt. Behandlungspflege nach SGB V wird vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen, etwa bei Injektionen oder Medikamentengabe. Grundpflege nach SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und wird über die Pflegekasse abgerechnet. Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI wiederum steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und deckt hauswirtschaftliche Hilfe und Alltagsbegleitung ab. Diese drei Wege schließen sich nicht aus — viele Familien nutzen zwei oder alle drei gleichzeitig, je nach Bedarf.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Nach einer Hüftoperation braucht jemand zu Hause weiterhin die verordnete Thrombosespritze, kann sich aber gleichzeitig nicht selbst waschen und anziehen. Die Injektion läuft dann über SGB V, die Hilfe am Morgen über SGB XI — zwei Leistungen, ein Team, ein Termin. Vorliegen müssen nur beide Grundlagen: die ärztliche Verordnung für den medizinischen Teil und der Pflegegrad für den pflegerischen.
Behandlungspflege nach SGB V
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ein Arzt auf dem Verordnungsvordruck Muster 12 verschreibt. Unsere examinierten Pflegefachkräfte übernehmen diese Leistungen direkt zu Hause, sodass ein Krankenhausaufenthalt oft vermieden werden kann. Die Details zu Verordnung und Abrechnung stehen unter ambulante Pflege in München — hier ein Überblick der einzelnen Leistungen:
- Insulin- und Heparin-Injektionen
- Medikamentenvergabe & Überwachung
- Suprapubische Katheterpflege
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Dekubitusprophylaxe
- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
Rechtsgrundlage ist §37 SGB V: häusliche Krankenpflege, wenn sie einen Krankenhausaufenthalt vermeidet oder die ärztliche Behandlung sichert. Diese Maßnahmen darf nicht jeder übernehmen — Injektionen, Katheterpflege oder das Stellen von Medikamenten setzen eine dreijährige Pflegeausbildung voraus. Jeder Einsatz wird dokumentiert, sodass Hausarzt und Angehörige nachvollziehen können, wie sich der Blutdruck oder ein Blutzuckerwert über die Woche entwickelt. Bei Veränderungen melden wir uns beim verordnenden Arzt, bevor aus einer Kleinigkeit ein Problem wird.
Grundpflege nach SGB XI
Grundpflege unterstützt bei den täglichen Verrichtungen, die durch Krankheit, Alter oder Behinderung schwerer oder unmöglich geworden sind. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2; die Leistung wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Toilettengang
- Ernährungshilfe
- Inkontinenzprodukte & -versorgung
Rechtsgrundlage ist §36 SGB XI. In der Praxis heißt Grundpflege meist: ein fester Termin am Morgen, oft ein zweiter am Abend. Genau diese Regelmäßigkeit entscheidet häufig darüber, ob jemand zu Hause bleiben kann. Wir arbeiten deshalb mit festen Touren und einem kleinen Kreis von Pflegekräften pro Haushalt — wer kommt, kennt die Wohnung, die Situation und die Gewohnheiten. Das zählt besonders, wenn Sprechen oder Erinnern schwerfällt und jeder personelle Wechsel Unruhe bedeutet.
Hauswirtschaft & Alltagsbegleitung
Nicht jede Unterstützung ist medizinisch. Über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI stehen bereits ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 131 € für hauswirtschaftliche Hilfe und Alltagsbegleitung zur Verfügung — von Einkaufen und Kochen bis zu Begleitung bei Spaziergängen oder Arztterminen. Details zur Hauswirtschaft Hilfe und zur Nutzung des Entlastungsbetrags finden Sie im Ratgeber zum §45b SGB XI.
Spezialpflege
Manche Situationen brauchen besondere Erfahrung. Unser Team betreut Menschen mit Demenz mit festen Tagesabläufen und Orientierungshilfen — mehr dazu unter Demenzpflege. In der letzten Lebensphase begleiten wir schwerstkranke Menschen in Kooperation mit SAPV-Teams und Hausärzten — siehe Palliativpflege. Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, springen wir über die Verhinderungspflege ein. Und wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Alltagsunterstützung sucht, findet sie in der Seniorenbetreuung.
Palliative Versorgung und Demenzbegleitung brauchen mehr als Routine: hier zählt vor allem, dass Angehörige wissen, wen sie anrufen können, wenn eine Nacht schwierig wird. Wir stimmen uns in solchen Situationen direkt mit Hausärzten und SAPV-Teams ab, statt Sie zwischen Zuständigkeiten hin und her zu schicken.
Wer die Versorgung fachlich verantwortet
Bavaria Vitalpflegedienst ist nach §72 SGB XI als Pflegedienst zugelassen — das bedeutet, wir haben einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und dürfen SGB-XI-Leistungen direkt abrechnen. Das ersetzt keine ärztliche Verordnung nach SGB V, ergänzt sie aber um den pflegerischen Teil der Versorgung. Die fachliche Verantwortung liegt bei Pflegedienstleitung Emina Vehabović nach §71 SGB XI, mit Selma Bajric als Stellvertretung. Bei der letzten MD-Bayern-Regelprüfung nach §114 SGB XI am 18.11.2025 erreichte unser Team ein Gesamtergebnis von 1,0 — bei einem bayernweiten Durchschnitt von 1,3.
Geprüft wird das nicht nur intern: Der Medizinische Dienst kontrolliert zugelassene Pflegedienste regelmäßig vor Ort und bewertet dabei unter anderem Medikamentenmanagement, Schmerzeinschätzung und Dokumentation. Das Ergebnis ist öffentlich einsehbar, etwa über die Pflegedienst-Suche der Pflegekassen — ein Maßstab, den Sie bei jedem Anbieter erfragen können.
Eine Übersicht aller Münchner Stadtteile, in denen wir planmäßig im Einsatz sind, finden Sie unter Pflegedienst in der Nähe.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad für alle Leistungen?
Nein. Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und braucht keinen Pflegegrad. Grundpflege setzt in der Regel Pflegegrad 2 oder höher voraus. Hauswirtschaftliche Hilfe über §45b SGB XI ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich.
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Ja. Viele Familien kombinieren Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Wer entscheidet, welche Leistung zu mir passt?
Das klären wir im kostenlosen Erstgespräch — meist reicht ein kurzes Telefonat, um die passende Kombination zu finden.