Pflegekraft von Bavaria Vitalpflegedienst bespricht mit einem Senior im Sessel den Pflegeantrag
Wir gehen den Antrag im Erstgespräch gemeinsam durch — Hausbesuch in München

Einen Pflegegrad zu beantragen ist der erste Schritt, um finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung zu erhalten. Der Prozess klingt komplizierter als er ist – wenn man weiß, worauf es ankommt. In dieser Anleitung gehen wir die sieben Schritte durch — vom Antrag bis zum Bescheid. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich in München auf den Termin des Medizinischen Dienstes vorbereiten.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad (früher: Pflegestufe) ist die offizielle Einstufung, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Er reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Jeder Pflegegrad gibt Ansprüche auf konkrete Leistungen der Pflegekasse:

Viele suchen bis heute nach der Pflegestufe. Diesen Begriff gibt es seit 2017 nicht mehr: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Wer heute eine Pflegestufe beantragen will, meint den Pflegegrad — das Verfahren in dieser Anleitung ist das richtige.

PflegegradPflegegeld/MonatSachleistungen/MonatEntlastungsbetrag
PG 1––131 €
PG 2347 €796 €131 €
PG 3599 €1.497 €131 €
PG 4800 €1.859 €131 €
PG 5990 €2.299 €131 €

Wo stellen Sie den Antrag?

Bei der Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Wer bei der AOK Bayern versichert ist, wendet sich an die Pflegekasse der AOK Bayern. Bei der TK läuft es über die Pflegekasse der TK.

Nicht zuständig sind die Stadt München, das Sozialamt oder der Hausarzt. Auch wir als Pflegedienst können den Antrag nicht für Sie stellen. Wir beraten und begleiten Sie, stellen muss ihn die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Vertretung.

Schritt 1: Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse – das ist die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse (AOK Bayern, TK, Barmer, DAK etc.). Wichtig: Das Eingangsdatum zählt. Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher gelten die Leistungen.

  • Telefonisch bei der Pflegekasse anrufen – oft reicht das bereits
  • Schriftlich per Post oder E-Mail – mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer
  • Formular-Download von der Kassen-Website

Tipp: Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung – das ist Ihr Nachweis für den Stichtag.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen (1–2 Wochen)

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, haben Sie meist 3–5 Wochen bis zum MDK-Termin. Nutzen Sie diese Zeit und dokumentieren Sie ein Pflegetagebuch:

  • Wann braucht die Person Hilfe? (Körperpflege, Toilette, Mobilität, Medikamente)
  • Wie lange dauert jede Tätigkeit?
  • Wie oft pro Tag?
  • Was geht noch allein, was nicht?

Das Tagebuch ist der wichtigste Beleg für den Gutachter. Ohne Dokumentation unterschätzt der MDK den Pflegeaufwand oft dramatisch.

Schritt 3: MDK/MD-Termin vorbereiten

Der Medizinische Dienst (MD Bayern, früher MDK) meldet sich mit einem Termin – meist 3–6 Wochen nach Antrag. Das Gespräch dauert 60–90 Minuten und findet bei Ihnen zu Hause statt.

Welche Unterlagen Sie bereitlegen sollten

  • ✓ Pflegetagebuch bereithalten
  • ✓ Alle Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenplan
  • ✓ Krankenhausentlassungsberichte
  • ✓ Liste aller Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)
  • ✓ Angehörige dabei haben – vier Ohren hören mehr
  • ✓ Ehrlichkeit – nichts beschönigen, keine "guten Tage" simulieren

Schritt 4: Die Begutachtung – 6 Module

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen:

  1. Mobilität (10 %) – Fortbewegung, Treppen, Umsetzen
  2. Kognitive Fähigkeiten (15 %) – Erinnerung, Orientierung, Entscheidungen
  3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (15 %) – Aggression, Ängste, Unruhe (v. a. wichtig bei Demenz)
  4. Selbstversorgung (40 %) – Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilette
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) – Medikamente, Arztbesuche, Therapien
  6. Alltagsleben & soziale Kontakte (15 %) – Tagesstruktur, Hobbys

Aus den Punkten in diesen Modulen ergibt sich die Gesamtpunktzahl – und daraus der Pflegegrad.

Schritt 5: Die Einstufung

Punktebereiche (Stand 2026):

  • Unter 12,5 Punkte – Kein Pflegegrad
  • 12,5 – 26,9 Punkte – Pflegegrad 1
  • 27 – 46,9 Punkte – Pflegegrad 2
  • 47 – 69,9 Punkte – Pflegegrad 3
  • 70 – 89,9 Punkte – Pflegegrad 4
  • 90 – 100 Punkte – Pflegegrad 5

Schritt 6: Bescheid erhalten

Die Pflegekasse schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid – meist 2–4 Wochen nach der Begutachtung. Darin stehen der Pflegegrad und die daraus folgenden Ansprüche. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragsdatum.

Schritt 7: Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Das lohnt sich, wenn der festgestellte Pflegegrad nicht zu dem passt, was Sie im Alltag tatsächlich erleben:

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bescheidzustellung
  • Formlos, schriftlich oder per E-Mail
  • Begründung mit neuem Pflegetagebuch, ärztlichen Stellungnahmen
  • Kostenloser Rechtsrat: Sozialverband VdK Bayern

Wie lange dauert das Ganze?

Rechnen Sie vom Antrag bis zum Bescheid mit sechs bis zehn Wochen. Drei bis fünf Wochen vergehen bis zum Termin des Medizinischen Dienstes. Danach dauert es zwei bis vier Wochen bis zum schriftlichen Bescheid.

Die Pflegekasse hat dafür eine gesetzliche Frist: Sie muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. In dringenden Fällen, etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, ist das Verfahren verkürzt.

Entscheidend für Sie ist das Antragsdatum, nicht das Datum des Bescheids. Wer früh beantragt, bekommt die Leistungen rückwirkend ab diesem Tag — auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet.

Wir helfen Ihnen in München

Bavaria Vitalpflegedienst begleitet Sie kostenlos durch den Antragsprozess: Wir beraten vor dem Termin des Medizinischen Dienstes, sind auf Wunsch dabei und helfen beim Widerspruch. Die Begutachtung in München übernimmt der MD Bayern, kostenlosen Rechtsrat bietet der Sozialverband VdK Bayern. Kostenlose Pflegeberatung anfordern →

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Pflegegrad-Antrag?

Von Antragstellung bis Bescheid meist 6–10 Wochen: 3–5 Wochen bis MDK-Termin, dann 2–4 Wochen bis zum schriftlichen Bescheid. Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsdatum.

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse, zum Beispiel bei der Pflegekasse der AOK Bayern oder der TK. Nicht zuständig sind die Stadt, das Sozialamt oder der Hausarzt. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag auf den Weg zu bringen.

Kann ich auch ohne Pflegegrad einen Pflegedienst nutzen?

Ja. Ohne Pflegegrad bezahlen Sie den Pflegedienst privat. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Großteil. Für Behandlungspflege (Injektionen, Medikamentengabe) reicht eine ärztliche Verordnung – auch ohne Pflegegrad.

Was tun, wenn der MDK einen zu niedrigen Pflegegrad feststellt?

Widerspruch einlegen – innerhalb eines Monats nach Bescheid. Begründung mit Pflegetagebuch, ärztlichen Stellungnahmen und Hilfsmittellisten. Der Sozialverband VdK Bayern bietet kostenlose Unterstützung.

Persönliche Beratung in München gewünscht?

Unser Team berät Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.