Was ist Verhinderungspflege?
Pflegende Angehörige leisten in Deutschland den größten Teil der häuslichen Pflege. Aber auch sie werden krank, wollen in Urlaub fahren oder brauchen einfach mal eine Auszeit. Genau für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) – eine Leistung der Pflegeversicherung, die als "Urlaubsvertretung" für die eigentliche Pflegeperson fungiert.
In München unterstützen wir Familien mit Verhinderungspflege, wenn Angehörige vorübergehend ausfallen oder einfach Entlastung brauchen. Das kann stundenweise sein oder für einen längeren Zeitraum.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt für Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr (Stand 2026). Diese Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung genutzt werden.
Aufstockung durch Kurzzeitpflege-Budget
Wenn Sie Kurzzeitpflege nicht (voll) ausschöpfen, können Sie bis zu 806 € vom Kurzzeitpflege-Budget zusätzlich in die Verhinderungspflege übertragen. Damit stehen insgesamt bis zu 2.418 € pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (Verhinderungspflege ist bei PG 1 nicht möglich)
- Die pflegende Person muss die Pflege mindestens 6 Monate vor dem ersten Verhinderungspflege-Antrag im häuslichen Umfeld übernommen haben
- Keine Ausbildung zur Pflegekraft nötig bei der Pflegeperson
Wann können Sie Verhinderungspflege nutzen?
- Urlaub: Sie wollen verreisen – wir übernehmen
- Eigene Krankheit: Sie sind krank oder müssen ins Krankenhaus
- Arztbesuche & Erledigungen: stundenweise Entlastung
- Kurzfristige Auszeit: ein Wochenende für sich
- Berufliche Termine: Fortbildungen, Dienstreisen
- Erholung & Regeneration: auch ohne besonderen Anlass – Pflege ist kräftezehrend
Was leisten wir im Rahmen der Verhinderungspflege?
- Grundpflege: Körperpflege, An-/Auskleiden, Ernährung, Mobilisation
- Behandlungspflege: Medikamente geben, Wundversorgung, Injektionen (SGB V – wird separat von der Krankenkasse bezahlt)
- Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche
- Betreuung: Gesellschaft, Spaziergänge, Gedächtnistraining
- Kommunikation: mit Ärzten, Apotheken, Pflegekasse
So einfach geht der Ablauf in München
- Anruf bei uns: 089 200 71 003
- Kostenloses Erstgespräch – wir klären Pflegegrad, Vertretungsbedarf, gewünschten Zeitraum
- Antrag: Wir helfen beim Antragsformular an die Pflegekasse (oder übernehmen es komplett)
- Start: Einsatzbeginn – wir kommen nach Absprache täglich, stundenweise oder rund um die Uhr
- Abrechnung: Wir klären mit Ihnen, welche Abrechnung über die Pflegekasse möglich ist
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wie oft kann ich Verhinderungspflege im Jahr nutzen?
Bis zum Budget von 1.612 € (bzw. 2.418 € mit Kurzzeitpflege-Aufstockung) – egal ob Sie das auf einen 4-wöchigen Urlaub oder 50 Stunden verteilt nutzen.
Darf die Pflegekasse mich nach 6 Monaten zwingen, nachzuweisen, dass ich tatsächlich gepflegt habe?
Ja, die Pflegekasse prüft das anfangs. Deshalb: dokumentieren Sie ab Pflegebeginn, was Sie machen. Wir helfen Ihnen bei der Pflegedokumentation.
Wie schnell können Sie übernehmen?
Bei geplantem Urlaub sind 2–4 Wochen Vorlauf ideal. Bei akuter eigener Erkrankung prüfen wir kurzfristig, was möglich ist.
Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Ja. Das Budget lässt sich flexibel aufteilen – 2 Stunden pro Woche, ein ganzer Tag pro Monat, oder 2 Wochen am Stück. Nach Bedarf.