Was ist Verhinderungspflege?
Pflegende Angehörige leisten in Deutschland den größten Teil der häuslichen Pflege. Aber auch sie werden krank, wollen in Urlaub fahren oder brauchen einfach mal eine Auszeit. Genau für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) – eine Leistung der Pflegeversicherung, die als "Urlaubsvertretung" für die eigentliche Pflegeperson fungiert.
In München unterstützen wir Familien mit Verhinderungspflege, wenn Angehörige vorübergehend ausfallen oder einfach Entlastung brauchen. Das kann stundenweise sein oder für einen längeren Zeitraum.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung (§42a SGB XI). Sie entscheiden, wie Sie ihn zwischen beiden Leistungen aufteilen. Übernimmt ein Pflegedienst wie wir die Vertretung, sind die Kosten bis zu diesem Betrag erstattungsfähig. Springt dagegen ein naher Angehöriger nicht erwerbsmäßig ein, ist die Aufwandsentschädigung auf das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes begrenzt — bei Pflegegrad 3 also 1.198 €, zuzüglich nachgewiesener Kosten wie Fahrt oder Verdienstausfall. Die Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung genutzt werden.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (Verhinderungspflege ist bei PG 1 nicht möglich)
- Keine Ausbildung zur Pflegekraft nötig bei der Vertretung
- Eine Vorpflegezeit gibt es nicht mehr: Seit dem 1. Juli 2025 ist die frühere Sechs-Monats-Frist entfallen
Wann können Sie Verhinderungspflege nutzen?
- Urlaub: Sie wollen verreisen – wir übernehmen
- Eigene Krankheit: Sie sind krank oder müssen ins Krankenhaus
- Arztbesuche & Erledigungen: stundenweise Entlastung
- Kurzfristige Auszeit: ein Wochenende für sich
- Berufliche Termine: Fortbildungen, Dienstreisen
- Erholung & Regeneration: auch ohne besonderen Anlass – Pflege ist kräftezehrend
Was leisten wir im Rahmen der Verhinderungspflege?
- Grundpflege: Körperpflege, An-/Auskleiden, Ernährung, Mobilisation
- Behandlungspflege: Medikamente geben, Wundversorgung, Injektionen (SGB V – wird separat von der Krankenkasse bezahlt)
- Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche
- Betreuung: Gesellschaft, Spaziergänge, Gedächtnistraining
- Kommunikation: mit Ärzten, Apotheken, Pflegekasse
So einfach geht der Ablauf in München
- Anruf bei uns: 089 200 71 003
- Kostenloses Erstgespräch – wir klären Pflegegrad, Vertretungsbedarf, gewünschten Zeitraum
- Antrag: Wir helfen beim Antragsformular an die Pflegekasse (oder übernehmen es komplett)
- Start: Einsatzbeginn – wir kommen nach Absprache täglich, stundenweise oder rund um die Uhr
- Abrechnung: Wir klären mit Ihnen, welche Abrechnung über die Pflegekasse möglich ist
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wie oft kann ich Verhinderungspflege im Jahr nutzen?
Bis der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € aufgebraucht ist. Tageweise Vertretung ist zusätzlich auf 56 Tage im Kalenderjahr begrenzt; stundenweise Einsätze unter acht Stunden pro Tag zählen nicht auf diese Grenze und kürzen Ihr Pflegegeld nicht.
Bis wann muss ich die Kosten einreichen?
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt — für Einsätze im Jahr 2026 also bis zum 31. Dezember 2027. Wir stellen die Nachweise so aus, dass die Pflegekasse sie direkt anerkennt.
Wie schnell können Sie übernehmen?
Bei geplantem Urlaub sind 2–4 Wochen Vorlauf ideal. Bei akuter eigener Erkrankung prüfen wir kurzfristig, was möglich ist.
Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Ja. Das Budget lässt sich flexibel aufteilen – 2 Stunden pro Woche, ein ganzer Tag pro Monat, oder 2 Wochen am Stück. Nach Bedarf.