Einen Pflegegrad zu beantragen ist der erste Schritt, um finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung zu erhalten. Der Prozess klingt komplizierter als er ist – wenn man weiß, worauf es ankommt. In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen in 7 klaren Schritten, wie Sie den Pflegegrad für einen Angehörigen in München beantragen und beim MDK-Termin gut vorbereitet sind.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad (früher: Pflegestufe) ist die offizielle Einstufung, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Er reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Jeder Pflegegrad gibt Ansprüche auf konkrete Leistungen der Pflegekasse:

PflegegradPflegegeld/MonatSachleistungen/MonatEntlastungsbetrag
PG 1125 €
PG 2332 €724 €125 €
PG 3573 €1.363 €125 €
PG 4765 €1.693 €125 €
PG 5947 €2.095 €125 €

Schritt 1: Pflegeantrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse – das ist die Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse (AOK Bayern, TK, Barmer, DAK etc.). Wichtig: Der Eingangsdatum zählt. Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher gelten die Leistungen.

  • Telefonisch bei der Pflegekasse anrufen – oft reicht das bereits
  • Schriftlich per Post oder E-Mail – mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer
  • Formular-Download von der Kassen-Website

Tipp: Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung – das ist Ihr Nachweis für den Stichtag.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen (1–2 Wochen)

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, haben Sie meist 3–5 Wochen bis zum MDK-Termin. Nutzen Sie diese Zeit und dokumentieren Sie ein Pflegetagebuch:

  • Wann braucht die Person Hilfe? (Körperpflege, Toilette, Mobilität, Medikamente)
  • Wie lange dauert jede Tätigkeit?
  • Wie oft pro Tag?
  • Was geht noch allein, was nicht?

Das Tagebuch ist der wichtigste Beleg für den Gutachter. Ohne Dokumentation unterschätzt der MDK den Pflegeaufwand oft dramatisch.

Schritt 3: MDK/MD-Termin vorbereiten

Der Medizinische Dienst (MD Bayern, früher MDK) meldet sich mit einem Termin – meist 3–6 Wochen nach Antrag. Das Gespräch dauert 60–90 Minuten und findet bei Ihnen zu Hause statt.

Checkliste zur Vorbereitung

  • ✓ Pflegetagebuch bereithalten
  • ✓ Alle Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenplan
  • ✓ Krankenhausentlassungsberichte
  • ✓ Liste aller Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)
  • ✓ Angehörige dabei haben – vier Ohren hören mehr
  • Ehrlichkeit – nichts beschönigen, keine "guten Tage" simulieren

Schritt 4: Die Begutachtung – 6 Module

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen:

  1. Mobilität (10 %) – Fortbewegung, Treppen, Umsetzen
  2. Kognitive Fähigkeiten (15 %) – Erinnerung, Orientierung, Entscheidungen
  3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (15 %) – Aggression, Ängste, Unruhe (v. a. wichtig bei Demenz)
  4. Selbstversorgung (40 %) – Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilette
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) – Medikamente, Arztbesuche, Therapien
  6. Alltagsleben & soziale Kontakte (15 %) – Tagesstruktur, Hobbys

Aus den Punkten in diesen Modulen ergibt sich die Gesamtpunktzahl – und daraus der Pflegegrad.

Schritt 5: Die Einstufung

Punktebereiche (Stand 2026):

  • Unter 12,5 Punkte – Kein Pflegegrad
  • 12,5 – 26,9 Punkte – Pflegegrad 1
  • 27 – 46,9 Punkte – Pflegegrad 2
  • 47 – 69,9 Punkte – Pflegegrad 3
  • 70 – 89,9 Punkte – Pflegegrad 4
  • 90 – 100 Punkte – Pflegegrad 5

Schritt 6: Bescheid erhalten

Die Pflegekasse schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid – meist 2–4 Wochen nach der Begutachtung. Darin steht der Pflegegrad und die Ansprüche. Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsdatum!

Schritt 7: Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung – Widerspruch!

Jeder dritte Bescheid ist zu niedrig eingestuft. Ein Widerspruch lohnt sich oft:

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bescheidzustellung
  • Formlos, schriftlich oder per E-Mail
  • Begründung mit neuem Pflegetagebuch, ärztlichen Stellungnahmen
  • Kostenloser Rechtsrat: Sozialverband VdK Bayern

Wir helfen Ihnen in München

Bavaria Vitalpflegedienst begleitet Sie kostenlos durch den gesamten Antragsprozess: Wir beraten vor dem MDK-Termin, sind bei Bedarf dabei und helfen beim Widerspruch. Kostenlose Pflegeberatung anfordern →

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Pflegegrad-Antrag?

Von Antragstellung bis Bescheid meist 6–10 Wochen: 3–5 Wochen bis MDK-Termin, dann 2–4 Wochen bis zum schriftlichen Bescheid. Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsdatum.

Kann ich auch ohne Pflegegrad einen Pflegedienst nutzen?

Ja. Ohne Pflegegrad bezahlen Sie den Pflegedienst privat. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Großteil. Für Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung) reicht eine ärztliche Verordnung – auch ohne Pflegegrad.

Was tun, wenn der MDK einen zu niedrigen Pflegegrad feststellt?

Widerspruch einlegen – innerhalb eines Monats nach Bescheid. Begründung mit Pflegetagebuch, ärztlichen Stellungnahmen und Hilfsmittellisten. Der Sozialverband VdK Bayern bietet kostenlose Unterstützung.

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Unser Team berät Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.