Eine Krankenhausentlassung ist selten ein sauberer Schnitt. Oft braucht der Patient weiterhin professionelle Pflege, Medikamente müssen weitergeführt, Wunden versorgt werden. Gleichzeitig stehen Familien unter Zeitdruck. Hier erklären wir, welche Rechte Sie haben – und wie es nach der Entlassung reibungslos weitergeht.
Das Entlassmanagement des Krankenhauses
Seit 2017 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement (§39 Abs. 1a SGB V) anzubieten. Der Sozialdienst der Klinik klärt mit Ihnen vor der Entlassung:
- Welche Hilfe braucht der Patient nach Entlassung?
- Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Muster 12)
- Rezepte für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Reha-Antrag falls nötig
- Kontakt zum Pflegedienst
Tipp: Verlangen Sie aktiv das Entlassmanagement-Gespräch. Viele Kliniken bieten es nicht von sich aus an.
Häusliche Krankenpflege – der Schlüssel
Wenn der Patient medizinische Leistungen braucht (Injektionen, Wundversorgung, Medikamente), stellt der Krankenhausarzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus – für bis zu 14 Tage. Danach übernimmt der Hausarzt die Verordnung.
Was wird abgedeckt?
- Wundversorgung (z. B. nach Operation)
- Medikamente stellen & geben
- Injektionen (Insulin, Thromboseprophylaxe)
- Blutdruck-, Blutzucker-Kontrolle
- Kompressionsverbände
- Katheterpflege
- Stomaversorgung
Die Kosten trägt zu 100 % die Krankenkasse – keine Zuzahlung.
Was tun, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Nach Krankenhausentlassung ist es normal, dass kurzfristig Pflegebedarf entsteht – oft aber ohne vorhandenen Pflegegrad. Sie haben mehrere Optionen:
Option 1: Behandlungspflege (SGB V)
Für medizinische Pflege braucht man keinen Pflegegrad. Nur die ärztliche Verordnung.
Option 2: Antrag auf Pflegegrad
Stellen Sie sofort einen Pflegegradantrag. Die Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsdatum. Mehr dazu: Pflegegrad beantragen – Schritt-für-Schritt.
Option 3: Verhinderungspflege nutzen
Hat der Patient bereits einen Pflegegrad ≥ 2 und pflegen Sie ihn normalerweise selbst? Dann können Sie für die Erholungsphase Verhinderungspflege beantragen – bis 1.612 € / Jahr. Details: Verhinderungspflege München.
Option 4: Kurzzeitpflege im Pflegeheim
Wenn zu Hause nicht machbar: Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung – bis 8 Wochen, bis 1.774 € / Jahr (Pflegekasse).
Zeitplan: Die ersten 14 Tage nach Entlassung
Tag der Entlassung
- Entlassungsbrief + Medikamentenplan mitnehmen
- Verordnung häuslicher Krankenpflege prüfen
- Kontakt zu Pflegedienst (Bavaria Vitalpflegedienst) hergestellt
- Hilfsmittel organisiert (Pflegebett, Rollator, Verbandsmaterial)
Tag 1–3
- Pflegedienst beginnt mit Versorgung – meist schon am Entlassungstag
- Hausarzt-Termin vereinbaren
- Rezepte in der Apotheke einlösen
Tag 4–14
- Hausarzt-Besuch: Medikation prüfen, Wundkontrolle
- Pflegegrad-Antrag stellen (wenn nicht vorhanden)
- Reha-Antrag einreichen (falls nötig)
Tag 14+
- Hausarzt verlängert Verordnung häuslicher Krankenpflege falls nötig
- MDK-Termin kommt (4–6 Wochen nach Antrag)
- Pflegeplan an neue Situation anpassen
Typische Fehler nach Krankenhausentlassung
Fehler 1: Niemand organisiert die Anschlusspflege
Die Krankenhaussozialarbeit hilft – aber Sie müssen aktiv fragen. Bei komplexen Fällen lohnt sich ein Pflegedienst schon vor Entlassung ins Boot holen.
Fehler 2: Hilfsmittel zu spät bestellt
Pflegebett, Rollator, Duschstuhl – dauern oft 1–2 Wochen. Frühzeitig über Sanitätshaus oder Pflegedienst bestellen.
Fehler 3: Pflegegrad-Antrag vergessen
Wer nach Entlassung merkt "das geht nicht mehr allein" – sofort Pflegegrad beantragen. Rückwirkende Leistungen ab Antragsdatum!
Fehler 4: Medikamentenplan unklar
Neue Medikamente + alte Medikamente = Chaos. Der Pflegedienst oder Hausarzt sollte einen konsolidierten Medikamentenplan erstellen.
Wir übernehmen nahtlos
Bavaria Vitalpflegedienst ist oft schon ab dem Entlassungstag bei Ihnen zu Hause. Wir arbeiten mit den großen Münchner Kliniken (Klinikum Großhadern, LMU, Klinikum rechts der Isar, Schwabinger Klinik) direkt zusammen. Anruf – und wir regeln den Rest.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kommt der Pflegedienst nach Krankenhausentlassung?
Oft am Entlassungstag selbst. Wichtig: Kontakt schon 2–3 Tage vor Entlassung herstellen, damit wir alles vorbereiten können.
Wer bezahlt die häusliche Krankenpflege nach Entlassung?
Die Krankenkasse zahlt zu 100 % – bei ärztlicher Verordnung (Muster 12). Kein Pflegegrad erforderlich.
Was ist, wenn die Verordnung nach 14 Tagen abläuft?
Der Hausarzt verlängert die Verordnung bei fortbestehendem Bedarf. Wir helfen, das zu koordinieren.
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Unser Team berät Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.