Wer einen Pflegegrad hat, steht irgendwann vor der Frage: Pflegegeld (Geld an die Familie) oder Pflegesachleistungen (Pflegedienst, Abrechnung mit der Kasse)? Die Wahrheit: Oft ist die Kombination beider Leistungen am klügsten. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Pflegekasse.

Pflegegeld – was ist das?

Pflegegeld ist eine Geldleistung direkt an den Versicherten. Wer die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn leistet, erhält monatlich:

PflegegradPflegegeld / Monat
PG 1– (kein Pflegegeld)
PG 2332 €
PG 3573 €
PG 4765 €
PG 5947 €

Vorteil: Frei verfügbar – Sie entscheiden, wie das Geld eingesetzt wird (Angehörige entlohnen, kleine Extras, höhere Lebensqualität).

Nachteil: Sie haben keine professionelle Hilfe. Angehörige sind oft überlastet.

Pflegesachleistungen – was ist das?

Pflegesachleistungen bedeuten: professioneller Pflegedienst kommt zu Ihnen. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab. Sie zahlen nichts aus der Tasche – solange die Kosten das Budget nicht übersteigen.

PflegegradSachleistungen / Monat
PG 1
PG 2724 €
PG 31.363 €
PG 41.693 €
PG 52.095 €

Vorteil: Examinierte Pflegekräfte, qualifizierte Betreuung, Entlastung der Familie.

Nachteil: Fremde Personen im Haus; das Budget ist begrenzt – komplexer Pflegebedarf übersteigt oft das Limit.

Kombinationsleistung – das Beste aus beiden Welten

Der Trick: Sie können beide Leistungen anteilig beziehen. Wenn Sie z. B. 60 % der Sachleistungen nutzen, bekommen Sie 40 % des Pflegegeldes.

Rechenbeispiel (Pflegegrad 3)

  • Pflegesachleistungen voll: 1.363 € / Monat
  • Pflegegeld voll: 573 € / Monat

Nutzung: Pflegedienst kommt 3× pro Woche, verbraucht 60 % des Sachleistungsbudgets (818 €). Dann:

  • Pflegekasse zahlt Pflegedienst direkt: 818 €
  • Pflegegeld an Sie: 40 % × 573 € = 229 €
  • Gesamt: 1.047 € Pflege-Unterstützung pro Monat

Praxis-Empfehlung: Welcher Mix bei welcher Situation?

Situation A: Angehörige pflegen komplett (keine Hilfe)

100 % Pflegegeld. Zusätzlich Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag nutzen.

Situation B: Angehörige + Pflegedienst 2–3× pro Woche

Kombinationsleistung: z. B. 60 % Sach + 40 % Geld. Dieser Mix ist der häufigste.

Situation C: Pflegedienst täglich (Grund- & Behandlungspflege)

100 % Sachleistungen. Bei komplexem Bedarf oft nicht ausreichend – dann prüfen wir Zuschüsse (24h-Pflege, Wohngruppenzuschlag, §45b Entlastungsbetrag).

Situation D: Person lebt allein, keine Angehörigen

100 % Sachleistungen + Entlastungsbetrag (125 €) + ggf. Tagespflege.

Steuerlich absetzbar

Wer einen Pflegedienst engagiert oder Angehörige entlohnt, kann Kosten steuerlich geltend machen:

  • Außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG – Pflegekosten über der zumutbaren Eigenbelastung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen §35a EStG – 20 % bis 4.000 € / Jahr für Hauswirtschaft
  • Pflegepauschbetrag §33b EStG – für pflegende Angehörige

Änderung der Wahl möglich?

Ja. Sie können Ihre Wahl jeden Monat neu treffen – formlos bei der Pflegekasse melden. Wenn sich die Situation ändert (Krankheit der pflegenden Person, neuer Pflegebedarf), ist Flexibilität wichtig.

Fazit: Beratung lohnt sich

Die richtige Kombination hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir beraten Sie kostenlos und helfen, das Maximum aus Ihrer Pflegekasse herauszuholen. Kostenlose Pflegeberatung in München anfordern →

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich einmal festlegen zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Nein. Sie können jeden Monat neu entscheiden, wie viel Sach- und wie viel Geldleistung Sie nutzen. Formlos bei der Pflegekasse melden.

Kann ich das Pflegegeld auch behalten, wenn ich einen Pflegedienst nutze?

Ja – anteilig. Wenn Sie 50 % der Sachleistungen nutzen, bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt (Kombinationsleistung).

Was passiert, wenn der Pflegebedarf über dem Sachleistungsbudget liegt?

Die Differenz zahlen Sie privat. Zuschüsse wie Entlastungsbetrag (125 €), Wohngruppenzuschlag (214 €) oder §45b-Leistungen helfen, die Finanzierung zu strecken.

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