Wer einen Pflegegrad hat, steht irgendwann vor der Frage: Pflegegeld (Geld an die Familie) oder Pflegesachleistungen (Pflegedienst, Abrechnung mit der Kasse)? Die Wahrheit: Oft ist die Kombination beider Leistungen am klügsten. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Pflegekasse.
Pflegegeld – was ist das?
Pflegegeld ist eine Geldleistung direkt an den Versicherten. Wer die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn leistet, erhält monatlich:
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat |
|---|---|
| PG 1 | – (kein Pflegegeld) |
| PG 2 | 332 € |
| PG 3 | 573 € |
| PG 4 | 765 € |
| PG 5 | 947 € |
Vorteil: Frei verfügbar – Sie entscheiden, wie das Geld eingesetzt wird (Angehörige entlohnen, kleine Extras, höhere Lebensqualität).
Nachteil: Sie haben keine professionelle Hilfe. Angehörige sind oft überlastet.
Pflegesachleistungen – was ist das?
Pflegesachleistungen bedeuten: professioneller Pflegedienst kommt zu Ihnen. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab. Sie zahlen nichts aus der Tasche – solange die Kosten das Budget nicht übersteigen.
| Pflegegrad | Sachleistungen / Monat |
|---|---|
| PG 1 | – |
| PG 2 | 724 € |
| PG 3 | 1.363 € |
| PG 4 | 1.693 € |
| PG 5 | 2.095 € |
Vorteil: Examinierte Pflegekräfte, qualifizierte Betreuung, Entlastung der Familie.
Nachteil: Fremde Personen im Haus; das Budget ist begrenzt – komplexer Pflegebedarf übersteigt oft das Limit.
Kombinationsleistung – das Beste aus beiden Welten
Der Trick: Sie können beide Leistungen anteilig beziehen. Wenn Sie z. B. 60 % der Sachleistungen nutzen, bekommen Sie 40 % des Pflegegeldes.
Rechenbeispiel (Pflegegrad 3)
- Pflegesachleistungen voll: 1.363 € / Monat
- Pflegegeld voll: 573 € / Monat
Nutzung: Pflegedienst kommt 3× pro Woche, verbraucht 60 % des Sachleistungsbudgets (818 €). Dann:
- Pflegekasse zahlt Pflegedienst direkt: 818 €
- Pflegegeld an Sie: 40 % × 573 € = 229 €
- Gesamt: 1.047 € Pflege-Unterstützung pro Monat
Praxis-Empfehlung: Welcher Mix bei welcher Situation?
Situation A: Angehörige pflegen komplett (keine Hilfe)
→ 100 % Pflegegeld. Zusätzlich Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag nutzen.
Situation B: Angehörige + Pflegedienst 2–3× pro Woche
→ Kombinationsleistung: z. B. 60 % Sach + 40 % Geld. Dieser Mix ist der häufigste.
Situation C: Pflegedienst täglich (Grund- & Behandlungspflege)
→ 100 % Sachleistungen. Bei komplexem Bedarf oft nicht ausreichend – dann prüfen wir Zuschüsse (24h-Pflege, Wohngruppenzuschlag, §45b Entlastungsbetrag).
Situation D: Person lebt allein, keine Angehörigen
→ 100 % Sachleistungen + Entlastungsbetrag (125 €) + ggf. Tagespflege.
Steuerlich absetzbar
Wer einen Pflegedienst engagiert oder Angehörige entlohnt, kann Kosten steuerlich geltend machen:
- Außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG – Pflegekosten über der zumutbaren Eigenbelastung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen §35a EStG – 20 % bis 4.000 € / Jahr für Hauswirtschaft
- Pflegepauschbetrag §33b EStG – für pflegende Angehörige
Änderung der Wahl möglich?
Ja. Sie können Ihre Wahl jeden Monat neu treffen – formlos bei der Pflegekasse melden. Wenn sich die Situation ändert (Krankheit der pflegenden Person, neuer Pflegebedarf), ist Flexibilität wichtig.
Fazit: Beratung lohnt sich
Die richtige Kombination hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir beraten Sie kostenlos und helfen, das Maximum aus Ihrer Pflegekasse herauszuholen. Kostenlose Pflegeberatung in München anfordern →
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich einmal festlegen zwischen Pflegegeld und Sachleistung?
Nein. Sie können jeden Monat neu entscheiden, wie viel Sach- und wie viel Geldleistung Sie nutzen. Formlos bei der Pflegekasse melden.
Kann ich das Pflegegeld auch behalten, wenn ich einen Pflegedienst nutze?
Ja – anteilig. Wenn Sie 50 % der Sachleistungen nutzen, bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt (Kombinationsleistung).
Was passiert, wenn der Pflegebedarf über dem Sachleistungsbudget liegt?
Die Differenz zahlen Sie privat. Zuschüsse wie Entlastungsbetrag (125 €), Wohngruppenzuschlag (214 €) oder §45b-Leistungen helfen, die Finanzierung zu strecken.
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