Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Ambulante Pflege und Pflegegrade

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren ambulanten Pflegeleistungen, den Pflegegraden, der Kostenübernahme durch die Pflegekasse und organisatorischen Abläufen.

Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von Menschen in ihrer gewohnten Umgebung, also zu Hause. Sie umfasst sowohl pflegerische als auch medizinische Leistungen, die durch professionelle Pflegekräfte erbracht werden. Ziel ist es, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu erhalten und ihr ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?

Anspruch auf ambulante Pflege haben Personen, die durch eine Erkrankung, Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Auch ohne Pflegegrad kann ambulante Pflege privat in Anspruch genommen werden.

Welche Vorteile bietet die ambulante Pflege?

Die ambulante Pflege ermöglicht es, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben und dabei professionelle Unterstützung zu erhalten. Vorteile sind:

  • Verbleib in der gewohnten Umgebung
  • Individuelle und bedarfsgerechte Betreuung
  • Entlastung für pflegende Angehörige
  • Förderung der Selbstständigkeit

Welche Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst bietet verschiedene Leistungen an, darunter:

  • Grundpflege (Hilfe bei Körperhygiene, Anziehen, Essen)
  • Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckermessung)
  • Unterstützung im Haushalt (Einkauf, Reinigung, Wäsche)
  • Beratung zur Pflegegrad-Einstufung und zu finanziellen Leistungen
  • Betreuung von Menschen mit Demenz

Was sind Pflegegrade und wie werden sie eingeteilt?

Die Pflegegrade bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit und die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Einteilung erfolgt in fünf Stufen:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Ein Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei privat Versicherten Medicproof, um eine Begutachtung durchzuführen. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit der Person anhand eines Punktesystems.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird?

Falls der Antrag abgelehnt wird oder ein niedrigerer Pflegegrad als erwartet zugeteilt wurde, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Eine erneute Begutachtung wird dann durchgeführt.

Wer übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für anerkannte Pflegeleistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen pro Monat?

Die Pflegekasse übernimmt folgende Beträge für ambulante Pflegeleistungen:

  • Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 2: 761 €
  • Pflegegrad 3: 1.432 €
  • Pflegegrad 4: 1.778 €
  • Pflegegrad 5: 2.200 €

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

  • Pflegegeld: Wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen erfolgt.
  • Pflegesachleistungen: Werden direkt an den ambulanten Pflegedienst gezahlt, wenn professionelle Pflegekräfte die Betreuung übernehmen.

Gibt es zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten?

Neben den regulären Pflegeleistungen gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich für Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich für stationäre Pflege über einen kurzen Zeitraum
  • Kombinationsleistungen: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

Nach der Kontaktaufnahme erfolgt eine individuelle Beratung, um den Pflegebedarf zu klären. In den meisten Fällen kann die Pflege innerhalb weniger Tage beginnen.

In welchen Stadtteilen bieten Sie Pflege an?

Unser Pflegedienst ist in folgenden Stadtteilen Münchens und Umgebung tätig:

  • Unterschleißheim
  • Feldmoching – Hasenbergl
  • Milbertshofen – Am Hart
  • Moosach
  • Neuhausen – Nymphenburg
  • Schwabing – Freimann
  • Schwabing West
  • Bogenhausen
  • Maxvorstadt
  • Altstadt – Lehel
  • Ludwigsvorstadt
  • Isarvorstadt

Können Angehörige in die Pflege mit einbezogen werden?

Ja, wir beziehen Angehörige aktiv in die Pflegeplanung ein und bieten Schulungen sowie Beratungen an, um sie bestmöglich zu unterstützen.

Kann ich meine Pflegekraft selbst auswählen?

Wir legen großen Wert auf Kontinuität in der Pflege. Daher bemühen wir uns, eine feste Bezugspflegekraft zuzuweisen, damit eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann.

Bieten Sie eine 24-Stunden-Betreuung an?

Unser Pflegedienst bietet eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für Notfälle. Für eine vollständige 24-Stunden-Betreuung vermitteln wir auch qualifizierte Pflegekräfte.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Telefon: 089 200 71 003 E-Mail: info@bavaria-vitalpflegedienst.de

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung von Pflegeleistungen

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Das können wir für Sie tun – individuell und professionell

Ihre Vorteile

Wir übernehmen für Sie den gesamten bürokratischen Aufwand – wenn Sie dies wünschen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und sparen Sie Zeit und Nerven, denn Sie müssen sich nicht selbst mit der „Bürokratie der häuslichen Kranken- und Altenpflege“ auseinandersetzen. Und davon gibt es so einiges:

  • Ein individuell auf die Pflegeperson zugeschnittenes Pflegekonzept.
  • Verordnung für die häusliche Krankenpflege.
  • Unterstützung und Hilfe bei der Pflegeeinstufung (Pflegegrad).
  • Antrag auf Hilfsmittel.
  • Mehr Details zu FAQs

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Rufen Sie uns unter der Nummer 089 200 71 003 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website

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